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Zum 1. Januar 2025 wurde das Kindergeld pro Kind auf EUR 255 erhöht.
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt 2025 auf EUR 3.336 pro Elternteil. Hinzu kommt der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs-oder Ausbildungsbedarf des Kindes in Höhe von EUR 1.464, insgesamt also ein Freibetrag pro Kind in Höhe von EUR 4.800 pro Elternteil (insgesamt EUR 9.600).
Die Vertretungsmöglichkeiten des anderen Ehegatten in gesundheitlichen Notsituationen werden zum 1.1.2023 deutlich erweitert. In Fällen, in denen ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder einer Krankheit vorübergehend nicht in der Lage ist, die Angelegenheiten seiner Gesundheitssorge zu regeln, erhält der andere Ehegatte ein auf drei Monate begrenztes gesetzliches Vertretungsrecht, § 1358 BGB-E. Dieses umfasst:
Dem Notvertreter (Ehegatten) gegenüber sind gemäß § 1358 Abs. 2 BGB-E die Ärzte für die Dauer des Notvertretungsrechts von der Schweigepflicht entbunden. Gemäß § 1358 Abs. 3 BGB-E besteht das Vertretungsrecht nicht bei getrenntlebenden Ehegatten oder wenn dem behandelnden Arzt bekannt ist, dass der vertretene Ehegatte eine Vertretung durch den anderen Ehegatten nicht wünscht oder er bereits eine andere Person zu seiner Vertretung bevollmächtigt hat oder eine gerichtliche Betreuung steht.
Anwaltskanzlei U. Th. Kunert-van Laere - Hohenstaufenring 62 - 50674 Köln -Tel. 0221 26016375
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