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Zum 1. Januar 2025 wurde das Kindergeld pro Kind auf EUR 255 erhöht. 


Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt 2025 auf EUR 3.336 pro Elternteil. Hinzu kommt der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs-oder Ausbildungsbedarf des Kindes in Höhe von EUR 1.464, insgesamt also ein Freibetrag pro Kind in Höhe von EUR 4.800 pro Elternteil (insgesamt EUR 9.600).



Eherechtliches Notvertretungsrecht


Die Vertretungsmöglichkeiten des anderen Ehegatten in gesundheitlichen Notsituationen werden zum 1.1.2023  deutlich erweitert. In Fällen, in denen ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder einer Krankheit vorübergehend nicht in der Lage ist, die Angelegenheiten seiner Gesundheitssorge zu regeln, erhält der andere Ehegatte ein auf drei Monate begrenztes gesetzliches Vertretungsrecht, § 1358 BGB-E. Dieses umfasst:


  • die Einwilligung in Untersuchungen und Heilbehandlungen,
  • die Einwilligung in ärztliche Eingriffe,
  • den Abschluss von Behandlungs- und Krankenhausverträgen,
  • den Abschluss von Verträgen über eilige Maßnahmen zur Rehabilitation
  • sowie einige weitere dringliche Regelungsbefugnisse, § 1358 Abs. 1 Ziff. 1-4 BGB-E.


Dem Notvertreter (Ehegatten) gegenüber sind gemäß § 1358 Abs. 2 BGB-E die Ärzte für die Dauer des Notvertretungsrechts von der Schweigepflicht entbunden. Gemäß § 1358 Abs. 3 BGB-E besteht das Vertretungsrecht nicht bei getrenntlebenden Ehegatten oder wenn dem behandelnden Arzt bekannt ist, dass der vertretene Ehegatte eine Vertretung durch den anderen Ehegatten nicht wünscht oder er bereits eine andere Person zu seiner Vertretung bevollmächtigt hat oder eine gerichtliche Betreuung steht.



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