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Wenn Sie und Ihr Ehe-/Lebenspartner über alle Scheidungsfolgen einig sind, können Sie ganz einfach das bequeme und kostengünstige Online-Scheidungsverfahren in Gang zu setzen, indem Sie einen Scheidungsfragebogen online> oder offline* ausfüllen (den Sie *hier herunterladen> können) und mir diesen zusammen mit einer von dem oder der Antragsteller*in unterschriebenen Scheidungsvollmacht>, einer Kopie Ihrer Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde und ggf. einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung zukommen lassen. Gern übersende ich Ihnen die Formulare auch per Email. Die gesamte Abwicklung des Online-Scheidungsverfahrens erfolgt über Email und Telefon. Nur zum Scheidungstermin müssen Sie persönlich erscheinen (wenn dies nicht ausnahmsweise unzumutbar ist und das Gericht auf die persönliche Anhörung verzichtet, die in diesem Fall schriftlich erfolgt).
Hier erfahren Sie alles über die Kosten einer Onlinescheidung>.
Oder senden Sie mir einfach eine unverbindliche Kostenanfrage>.
Ich fertige nach Erhalt Ihres ausgefüllten Scheidungsfragebogens und der unterschriebenen Scheidungsvollmacht den Scheidungsantrag an und reiche ihn beim zuständigen* Gericht ein. Das Gericht fordert anschließend zunächst einmal einen Gerichtskostenvorschuss an, dessen Höhe vom voraussichtlichen Verfahrenswert abhängt (siehe unter
Kosten>). Erst wenn der Gerichtskostenvorschuss bei der Gerichtskasse eingegangen ist, wird der Scheidungsantrag dem anderen Ehe- oder Lebenspartner zugestellt und der Scheidungsantrag damit rechtshängig. Ohne Versorgungsausgleich (=Ausgleich der Rentenanwartschaften) dauert das Verfahren in der Regel nicht länger als 2-3 Monate ab Eingang des Scheidungsantrages beim Gericht.
Wenn der Versorgungsausgleich> nicht notariell ausgeschlossen wurde und es sich auch nicht um eine Kurzehe bis zu 3 Jahren handelt, holt das Gericht nach Zustellung des Scheidungsantrages an den oder die Ehe-/Lebenspartner*in die Auskünfte aller betroffenen - gesetzlichen, betrieblichen und privaten - Rentenversicherungen ein. Diese Auskünfte sind Grundlage des Versorgungsausgleichs, bei dem alle Altersversorgungsanwartschaften hälftig geteilt werden. Sobald die Auskünfte vorliegen - was in der Regel ca. 6 Monate dauert -, beraumt das Gericht den Scheidungstermin an. Hierzu müssen beide Eheleute sowie der oder die anwaltliche Vertretung des/der Antragsteller/in erscheinen. Bei auswärtigen Terminen beauftrage ich eine*n Kolleg*in für die Terminsvertretung, was für Sie keinerlei Nachteil bedeutet, auch nicht in finanzieller Hinsicht.
Es muss bei einer Onlinescheidung nur der oder die Antragsteller*in anwaltlich vertreten sein und nicht auch der andere Ehepartner (sog. Antragsgegner*in). In der Regel teilen sich die Eheleute die Kosten für den einen Anwalt. Dieser ist aber nicht der gemeinsame Anwalt beider Eheleute, wie dies oft dargestellt wird. Dies ist wegen der Gefahr eines Interessenkonflikts grundsätzlich nicht erlaubt. Für die Anwaltsgebühren haftet daher auch immer der oder die Antragsteller*in. Sie können sich jedoch mit einer Kostenteilungsvereinbarung> rechtlich absichern, dass jeder nur die Hälfte zahlen muss.
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*zuständig ist an erster Stelle das Gericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der Ehegatten wohnt, bei dem ein gemeinsames minderjähriges Kind lebt, sonst das Gericht des letzten gemeinsamen Aufenthaltsortes, wenn mindestens ein Ehepartner noch in diesem Gerichtsbezirk wohnt. Wenn keiner dieser Fälle vorliegt, ist das Wohnsitzgericht des Antragsgegners zuständig. Wenn beide Ehepartner im Ausland wohnen, ist das Amtsgericht Berlin-Schönefeld zuständig.
Kostenanfrage zur Onlinescheidung>
Anwaltskanzlei U. Th. Kunert-van Laere - Hohenstaufenring 62 - 50674 Köln -Tel. 0221 26016375
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